Nicht verzagen – immnu fragen!

Der Immobilienbereich wartet mit vielen Bestimmungen und Fachbegriffen auf. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei, den Durchblick zu behalten. 

Allgemein:

In einem Exposé werden alle wesentlichen Merkmale des Verkaufsobjekts zusammengefasst. Es dient dem Interessenten als Informationsquelle über die Immobilie, deren Lage, Ausstattung, Nutzungskonzept und Energiewerte. Beim Finanzierungsgespräch mit Geldinstituten muss in der Regel ein aussagekräftiges Exposé vorgelegt werden, das zusätzlich zu den anderen benötigten Unterlagen als Grundlage herangezogen wird. Unsere Pakete immnu vermarktet basic, immnu vermarktet plus und immnu vermarktet pro (Hyperlinks) enthalten u. a. die Ausarbeitung eines professionellen Exposés.

 

Beim Immobilienkauf sind neben der anfallenden Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises) ebenfalls notarielle Gebühren zu entrichten.

Verkauf:

Der Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Grundstücksfläche und Lage. Auch die aktuellen Situation am lokalen Immobilienmarkt spielt eine große Rolle. Deshalb muss jede Immobilie individuell betrachtet und bewertet werden. Eine erste Orientierung kann unser Wertermittlungstool geben. Für eine realistische Ermittlung sollte man einen professionellen Experten zurate ziehen. Werfen Sie gern einen Blick auf unsere Pakete immnu bewertet basic und immnu bewertet plus. 

  • Lageplan
  • Grundriss/Schnitt
  • Wohnflächenberechnung
  • umbauter Raum
  • Ansichten/Bilder
  • Energieausweis
  • ggf. Grundbucheintrag

Unsere Pakete immnu bewertet und immnu bewertet plus enthalten u. a. eine professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen.  

Ja, seit dem 01.05.2015 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf gesetzlich vorgeschrieben – bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Objekts. Der Energieausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen. Er gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Objekts. Der Energieausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen.
Von der Energieausweispflicht befreit sind nur:

  • Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50m²
  • Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden (weniger als 4 Monate oder unter 25 % einer ganzjährigen Nutzung) wie etwa Ferienhäuser.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Welche Variante für einen Verkauf oder eine Vermietung benötigt wird, hängt in erster Linie von der Art des Objektes ab. In der Regel besitzen Energieausweise eine Gültigkeit von 10 Jahren. 

Das Objekt muss wie besprochen übergeben werden und die Vereinbarungen des Kaufvertrags ( z. B. besenreine Übergabe, Renovierung, Übernahme der Küche o. Ä.) sind zu erfüllen. Es müssen die Zählerstände aller Versorgungsunternehmen abgelesen werden. Wenn Eigenbedarf angemeldet werden soll, muss klar sein, welche gesetzliche Kündigungsfrist den Mieter*innen zusteht. Über unser Paket immnu verkauft erhalten Sie u. a. eine ausführliche Checkliste.

Ein Kaufvertrag enthält alle wichtigen Eckpunkte und Vereinbarungen zum Ver-/Kauf und muss notariell beurkundet werden. Die gesetzlichen Regelungen werden in unregelmäßigen Abständen überholt und geändert. Daher sollten Sie sich hier professionelle Unterstützung suchen. Die Erstellung eines rechtsgültigen Kaufvertrags – inklusive Erklärung – ist durch unser Paket immnu verkauft abgedeckt. 

Vermietung:

  • Grundriss
  • Wohnflächenberechnung
  • Bilder
  • Energieausweis

Ja, seit dem 01.05.2015 ist der Energieausweis bei der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben – bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Objekts. Der Energieausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen.
Von der Energieausweispflicht befreit sind nur:


  • Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50m²
  • Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden (weniger als 4 Monate oder unter 25 % einer ganzjährigen Nutzung) wie etwa Ferienhäuser.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Welche Variante für die Vermietung benötigt wird, hängt in erster Linie von der Art des Objektes ab. In der Regel besitzen Energieausweise eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Das Objekt muss wie besprochen übergeben werden und die Vereinbarungen des Mietvertrags (z. B. besenreine Übergabe, Renovierung, Übernahme der Küche o. Ä.) sind zu erfüllen. Es müssen die Zählerstände aller Versorgungsunternehmen abgelesen werden. Über unser Paket immnu vermietet erhalten Sie u. a. eine ausführliche Checkliste, die Ihnen bei der Übergabe und ggf. der Anfertigung eines Übergabeprotokolls hilft.

Ihre Pflichten ergeben sich aus den im Mietvertrag festgehaltenen Regelungen und dem sogenannten Mietrecht.

Mit der Mietkaution sichern Sie sich ab: gegen Schäden, die durch Mieter*innen verursacht werden könnten oder gegen den Fall, dass Mieter*innen im Mietvertrag festgehaltenen Regelungen nicht nachkommen. Die Kaution darf im privaten Bereich maximal drei Monatskaltmieten betragen, gängig sind zwei Monatsmieten. Im gewerblichen Bereich ist keine Grenze gesetzt. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag festgehalten werden.

Ein Mietvertrag enthält alle wichtigen Eckpunkte und Vereinbarungen zur Vermietung. Die gesetzlichen Regelungen werden in unregelmäßigen Abständen überholt und geändert. Daher sollten Sie sich hier professionelle Unterstützung suchen. Die Erstellung eines rechtsgültigen Mietvertrags ist durch unser Paket immnu vermietet abgedeckt.

Bitte beachten Sie: Unser immnu-Ratgeber ersetzt keine fundierte Beratung. Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen, nehmen Sie gern Kontakt auf. Unsere immnu-Pakete enthalten umfassende, professionelle Hilfe in allen Verkaufs- und Vermietungsangelegenheiten. Für tiefer gehende rechtliche Fragen sollte im Zweifel die Beratung durch ein*e Gutachter*in oder Jurist*in in Betracht gezogen werden. 

NOCH FRAGEN OFFEN? KONTAKTIEREN SIE UNS – WIR HELFEN GERN.